100% der bezahlten Kosten jedoch höchstens 100 Euro.Der Zuschuss kann (Hauptwohnsitz der Antragstellerin muss in der Gemeinde sein) durch Vorlage einer Bestätigung des eingezahlten Betrages beantragt werden. Die Bestätigung ist um die Bankverbindung zur Überweisung des Zuschusses zu ergänzen - ein weiteres gesondertes Ansuchen ist nicht notwendig.