Meldepflichtige Pflanzenkrankheit "Feuerbrand"

Veröffentlichungsdatum08.04.2024Lesedauer2 MinutenKategorienNews
Obstbäume neben einer Straße

Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende Krankheit verschiedener Obst- und Ziergehölze aus der Familie der Rosengewächse. Der Erreger der Krankheit ist das Bakterium Erwinia amylovora. Zu den von Feuerbrand gefährdeten Hauptwirtspflanzen zählen vor allem der Apfel (Malus), die Birne (Pyrus), die Quitte (Cydonia), die Zwergmispel (Cotoneaster), der Weißdorn (Crataegus), der Feuerdorn (Pyracantha), die Eberesche (Sorbus), die Zierquitte (Chaenomeles) und die Mispel (Mespilus).

Obstbaumäste

Wie erkenne ich Feuerbrand?
Blätter und Blüten befallener Pflanzen welken plötzlich und verfärben sich braun oder schwarz. Infizierte Triebe erscheinen zunächst fahlgrün und vertrocknen unter einer Braun- bis Schwarzfärbung. Dabei krümmen sich die Triebspitzen infolge des Wasserverlustes oft hakenförmig nach unten. Bei feuchtem Wetter treten aus den Befallsstellen weißliche, später braun werdende Tropfen klebrigen Bakterienschleims.

Wir bitten, jeden Verdacht auf Feuerbrand umgehend im Gemeindeamt zu melden. Die leicht übertragbare Krankheit unterliegt der Meldepflicht eines jeden Gemeindebürgers.

Kontakt:
Gemeindeamt Michelhausen
Tullnerstraße 16
3451 Michelhausen
Tel: 02275 5241
Mail: gemeinde@michelhausen.gv.at

Detaillierte Informationen zu Feuerbrand gibt es auf der Homepage vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft.

AGES Feuerbrand Folder

Allgemeines zur Pflanzenkrankheit „Feuerbrand“


Die Pflanzenseuche wird durch das Bakterium Erwinia amylovora hervorgerufen. Große wirtschaftliche Schäden – vor allem an Apfel- und Birnbäumen, (Streuobstbäume, Intensivobstbauflächen) sowie an bestimmten Ziergehölzen – alle aus der Familie der Rosengewächse – werden verursacht.

Feuerbrand ist eine gefährliche Pflanzenkrankheit, für Mensch und Tier besteht aber keine Gefahr. Die leicht übertragbare Krankheit unterliegt der MELDEPFLICHT eines jeden Gemeindebürgers!

Gesetzliche Grundlagen zur Verhinderung der Ausbreitung

Die NÖ Pflanzengesundheitsverordnung regelt die Maßnahmen zur Feststellung und Verhinderung der Ausbreitung und der Bekämpfung des Feuerbrandes. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte für die Gemeinden angeführt:

• NÖ Pflanzengesundheitsverordnung § 2 Meldepflicht:
Eigentümer, Fruchtnießer, Pächter und sonstige Verfügungsberechtigte von Grundstücken haben bereits den Verdacht des Auftretens des Schadorganismus unverzüglich dem Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin anzuzeigen.

• NÖ Pflanzengesundheitsverordnung § 4:
Wird das Vorhandensein des Schadorganismus bestätigt, legt die Bezirksverwaltungsbehörde zum Schutz der benachbarten Gebiete im Umkreis von bis zu 3 km um die Befallsstelle eine Befallszone fest.

 


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