Kanalgebühren (Benützung, Einmündung

Die Kanaleinmündungsabgabe sowie die Kanalbenützungsgebühr wird per Bescheid festgesetzt und richtet sich nach der ermittelten Berechnungsfläche (verbaute Fläche, angeschlossene Geschosse, usw.)

Für die Berechnung der Flächen ist die Tullnerfelder Verwaltungsgemeinschaft zuständig (Kontakt über Bauamt der Gemeinde), für die Einhebung der Abgaben die Buchhaltung der Gemeinde.

Aktuelle Gebühren

Zuständig

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