Hundeabgabe

Zuständig

Jährlich € 6,54 für Nutzhunde
Jährlich € 150,00 für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde im Sinn der §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz
Jährlich € 50,00 für alle sonstigen Hunde

€ 0,60 pro Stück Hundemarke

Neben den gesetzlichen Vorgaben gelten folgende Verordnungen in der Gemeinde:

Verordnung über die Höhe der Hundeabgabe 2025

Datei herunterladen: PDFVerordnung über die Höhe der Hundeabgabe
Datei herunterladen: PDFVerordnung betreffend Führung und Verwahrung von Hunden
Datei herunterladen: PDFVerordnung über eine Hundeauslaufzone in der KG Michelhausen

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