Jährlich € 6,54 für NutzhundeJährlich € 150,00 für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde im Sinn der §§ 2 und 3 NÖ HundehaltegesetzJährlich € 50,00 für alle sonstigen Hunde
€ 0,60 pro Stück Hundemarke
Neben den gesetzlichen Vorgaben gelten folgende Verordnungen in der Gemeinde:
Verordnung über die Höhe der Hundeabgabe 2025
Verordnung über die Höhe der Hundeabgabe Verordnung betreffend Führung und Verwahrung von Hunden Verordnung über eine Hundeauslaufzone in der KG Michelhausen