Gemäß EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) sind öffentliche Stellen (Bund, Länder, Gemeinden) verpflichtet, ab 11.10.2025 eine Liste des Gebäudebestandes („Gebäudeinventar“) zu veröffentlichen. Darin enthalten sind alle im Eigentum der öffentlichen Hand befindlichen oder genutzten konditionierten Gebäude mit mehr als 250 m² Gesamtnutzfläche.
Gebäudeinventar Marktgemeinde Michelhausen
Weiterführende Links:
energie-noe.at/eed-3
noel.gv.at/noe/Energie/Energieeffizienzrichtlinie_EEDIII.html