Wir
möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der
bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im August
eine „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“ zugestellt. Achten Sie
daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen
Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
Diese
ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet
- einen
Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet
- einen
schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie
- einen
Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl am Wahltag selbst. (Dieser
Barcode dient ausschließlich der automatisierten und raschen Verarbeitung beim
Wahlvorgang.)
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 29. September ins Wahllokal mit.
Alles rund um Wahlkarte und Briefwahl
Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Persönlich in der Gemeinde,
- schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten
Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder
- elektronisch im Internet. Mit dem
personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen
Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at Ihre
Wahlkarte beantragen.
UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche
Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 25. September 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn
eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet
ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 27. September 2024, 12:00 Uhr
erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 27.
September 2024, 12:00 Uhr möglich.
Bei
einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte, können Sie sofort nach Ausfolgung
der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt wählen und die Briefwahlkarte dem
Gemeindebediensteten übergeben.
Je nach
Antragsart erfolgt die Zustellung ab Anfang September zumeist mittels
eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte
muss bis spätestens 29. September 2024, 17 Uhr bei der zuständigen
Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte
am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde
abzugeben.
Verwenden Sie bitte für Wahlkartenanträge diese amtliche Wahlinformation! - Sie erleichtert uns wesentlich die Arbeit! (Am Bild die Vorderseite)
Verwenden Sie bitte für Wahlkartenanträge diese amtliche Wahlinformation! - Sie erleichtert uns wesentlich die Arbeit!