
Kindergarten IV
©Marktgemeinde Michelhausen
Seit September 2024 ist der zweigruppige Landeskindergarten inmitten des Wohnparks Pixendorf in Betrieb.
Allgemeines:
Der Kindergarten ist eine ganztägige Bildungsbetreuungseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum Eintritt in die Volksschule. Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht nur im letzten, verpflichtenden Kindergartenjahr:
Info verpflichtendes Kindergartenjahr. Unser Ziel ist es, den Kindern einen geschützten Rahmen zu bieten, in dem sie sich geborgen fühlen, spielerisch lernen und sich altersgerecht entwickeln können. Grundlage der pädagogischen Arbeit bildet der NÖ Bildungsrahmenplan. Während der Bildungszeit von 8:00 bis 12:00 Uhr sollten alle Kinder anwesend sein, da in diesem Zeitraum die pädagogischen Angebote stattfinden. Die Kommunikation zwischen Erziehungsberechtigten und dem Kindergartenpersonal erfolgt vorwiegend über KidsFox, ein digitales Mitteilungsheft. Beim Eintritt in den Kindergarten erhalten Sie die entsprechenden Zugangsdaten von der Kindergartenleitung.
Anmeldung/ Aufnahme:
Die Anmeldung für einen Kindergartenplatz in der Marktgemeinde Michelhausen erfolgt über unser Onlineformular. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern, die zwischen Anfang September und Ende August des darauffolgenden Jahres das 2. Lebensjahr vollenden und ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Michelhausen haben, werden schriftlich über die Möglichkeit zur Anmeldung informiert. Anschließend erfolgt die Zuteilung zu einem der vier Kindergärten der Marktgemeinde Michelhausen entsprechend den verfügbaren Plätzen. Sobald feststeht, welchen Kindergarten Ihr Kind besuchen wird, werden Sie von der jeweiligen Kindergartenleitung kontaktiert und zu einem persönlichen Einschreibegespräch eingeladen.
Beim Einschreibegespräch im Kindergarten lernen Sie die Räumlichkeiten kennen und erhalten von der Kindergartenleitung wichtige Informationen zum Kindergartenalltag und zu den organisatorischen Abläufen. Zum Einschreibegespräch kommt eine erziehungsberechtigte Person gemeinsam mit dem Kind und bringt folgende Unterlagen mit:
Etwa einen Monat vor dem Kindergarteneintritt findet eine Schnupperstunde mit dem Kind und einer erziehungsberechtigten Person in der zugewiesenen Gruppe statt. Dabei kann das Kind die Pädagogin bzw. den Pädagogen sowie die Gruppe kennenlernen, erste Eindrücke vom Kindergartenalltag sammeln und spielen. Gleichzeitig können die Erziehungsberechtigten mit der Pädagogin bzw. dem Pädagogen den Ablauf der Eingewöhnung besprechen.
Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 7:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 7:00 - 16:00 Uhr
Geschlossen ist der Kindergarten in den Ferien:
- Weihnachtsferien
- Semesterferien
- Osterferien
- Sommerferien (5. Woche)
sowie an gesetzlichen Feiertagen:
- Staatsfeiertag (1.5.)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- Maria Himmelfahrt (15.8.)
- Nationalfeiertag (26.10.)
- Allerheiligen & Allerseelen (1. + 2.11.)
- Landespatron Heiliger Leopold (15.11.)
- Maria Empfängnis (8.12.)
Ferienbetreuung:
In der 1.,2.,3. und der 7.,8.,9. Ferienwoche ist der Kindergarten geöffnet und Pädagoginnen sind im Haus. In der 4. und 6. Ferienwoche wird von der Gemeinde eine Betreuung durch die Kindergartenbetreuerinnen angeboten. Die 5. Ferienwoche ist geschlossen. Die Bedarfserhebung für die Betreuung in den Sommerferien erhalten sie im Kindergarten und muss abgegeben werden, auch wenn kein Bedarf besteht.
Kosten*:
Die Betreuung im Kindergarten für Kinder von 2- 6 Jahren von 7:00 – 13:00 Uhr ist kostenlos. Wenn Sie auch eine Nachmittagsbetreuung benötigen, fallen für die Betreuung nach 13:00 Uhr folgende Kostenbeiträge pro Monat an:
bis 20 Std pro Monat: € 62,-
bis 40 Std pro Monat: € 84,-
bis 60 Std pro Monat: € 107,-
über 60 Std pro Monat: € 135,-
Spiel- und Materialbeitrag: € 14,-
*) vorbehaltlich allfälliger Index-Anpassungen
Bedarfsanmeldung von Betreuungszeiten:
Für jedes Kindergartenkind ist eine Bedarfsanmeldung abzugeben, in der die benötigten täglichen Betreuungszeiten angegeben werden. Eine Änderung der Betreuungszeiten ist zu folgenden Terminen möglich:
- Abgabe der Bedarfszeiten bis 15. Juni – gültig ab 1.September
- Abgabe der Bedarfszeiten bis 15. November – gültig ab 1.Dezember
- Abgabe der Bedarfszeiten bis 15. Februar – gültig ab 1. März
Mittagessen:
€ 4,84,- pro Portion
Unser Essenslieferant Herr Buchinger kocht nach den „TUT GUT“-Richtlinien und bietet einen abwechslungsreichen Speiseplan, der sich alle acht Wochen wiederholt. Bestellung, Abbestellung und Abrechnung erfolgen durch die Eltern über die App Book2Eat. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: Elternbrief Book2Eat
Elterniformationen:
Elternbeirat
Sehtest
Hörtest
Kaliumjodidtabletten
Apollonia 2020
Info verpflichtendes Kindergartenjahr
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Homepage Land NÖ - Allgemeine Informationen
Homepage Land NÖ - Elternfragen