Der Antrag ist grundsätzlich bis Ende Februar vor Beginn des nächten Kindergartenjahres zu stellen.
Die Zuteilung sowie die Einladung zum Einschreibungstermin erhalten Sie vor Beginn der Osterferien.
Eine Aufnahme ist fühestens ab Vollendung des 2. Lebensjahres möglich.
Für Kinder, die ein Jahr vor der Schulpflicht sind, muss die Hauptwohnsitzgemeinde einen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitstellen.
Für jüngere Kinder besteht kein Rechtsanspruch, diese werden nach Maßgabe der vorhandenen Plätze aufgenommen.
Aufnahmevoraussetzung ist grundsätzlich, dass das Kind und mindestens ein Erziehungsberechtigter den Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Die Gemeinde nimmt auf Antrag der Eltern (Erziehungsberechtigten) im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung Kinder auf.
Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.
Es besteht seitens der Marktgemeinde Michelhausen keine Zusicherung, dass dem Wunsch antsprochen werden kann.