
v.l.n.r. Vize-Bgm. Eduard Sanda, Bgm. Bernhard Heinl
©Marktgemeinde Michelhausen
Für die beiden Katastralgemeinden Michelndorf und Mitterndorf gilt seit Anfang April die neue Postleitzahl 3451. Bisher waren die beiden Orte der Postleitzahl 3452 zugeordnet. In der Vergangenheit gab es jedoch immer wieder Probleme und Fehler bei der Postzustellung, weil es in Ortschaften der Nachbargemeinde Atzenbrugg, die ebenfalls die Postleitzahl 3452 haben, gleichlautende Straßennamen gibt. Außerdem hat sich die Gemeinde bereits seit Jahren darum bemüht, eine einheitliche Postleitzahl für die gesamte Gemeinde zu erhalten. Bislang waren nur sechs der acht Ortschaften der Marktgemeinde Michelhausen der Postleitzahl 3451 zugeordnet.
die Bürgerinnen und Bürger von Michelndorf und Mitterndorf wurden zeitgerecht über die notwendigen Schritte im Zusammenhang mit dieser postalischen Änderung informiert. Als Service der Gemeinde erhalten alle Betroffenen automatisch eine neue Meldebestätigung und eine Briefvorlage zur Adressänderung. Außerdem werden bestimmte Behörden und Organisationen von der Gemeinde über die Änderungen informiert. Bis Ende September läuft eine Übergangsphase, in der noch beide Postleitzahlen funktionieren. Ab Oktober 2026 ist dann nur noch die Postleitzahl 3451 gültig.
„Mit der einheitlichen Postleitzahl 3451 für alle Ortschaften ist eine klare Zuordnung und Zugehörigkeit zu unserer Gemeinde erkennbar. Dies ist gerade in Not- und Einsatzsituationen von Vorteil“, so Bürgermeister Bernhard Heinl.